Frage & Antwort

Wer hilft bei Fragen zum Wettbewerb?

Alle notwendigen Informationen für die Erstellung Ihres Wettbewerbsbeitrages, einschließlich des Teilnahmeformulars und der aktualisierten Liste mit den häufigsten Fragen und Antworten finden Sie unter www.ruhrdiamant.de und  www.kreativwirtschaft.nrw.de .

Darüber hinaus gehende Fragen richten Sie bitte per E-Mail an die Gesellschaft für Innovative Beschäftigungsförderung mbH (G.I.B.)
E-Mail: info(at)gib.nrw.de , Stichwort RuhrDiamant.
Monika Cziesla (02041/767 202) oder Reinhard Völzke (02041/767 246) stehen für Rückfragen telefonisch zur Verfügung.

 

Was ist Ziel des Wettbewerbs RuhrDiamant?

Hintergrund des Wettbewerbs ist, dass es im Ruhrgebiet und auch an den Ankerpunkten der Route der Industriekultur wenige kreative, ruhrgebietstypische Produkte als „Mitbringsel“ von hoher Qualität gibt. Mit Blick auf die steigenden Touristenzahlen in NRW und auf die Kulturhauptstadt 2010 soll der Wettbewerb RuhrDiamant dazu anregen, qualitativ hochwertige Produkte zu schaffen, die inhaltlichen Bezug zum Ruhrgebiet haben, die neue Ruhrgebietsvision als Kreativstandort vermitteln, sich durch Design-Qualität auszeichnen, im touristischen Marketing eingesetzt werden können und Verkaufspotential haben. Die Produkte sollen an ausgewählten Präsentationsstellen der Route der Industriekultur ausgestellt werden. RuhrDiamant will über die Produkte nicht nur ein neues Image des Ruhrgebiets transportieren, sondern auch Einkommensmöglichkeiten für Kreative entwickeln und hierbei bestehende Strukturen und Vertriebswege weiterentwickeln. Veranstalter des Wettbewerbs ist das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordhrein-Westfalen in Kooperation mit der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH (G.I.B.).

 

Wer kann teilnehmen?

Teilnahmeberechtigt sind, soweit sie ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben, freie Berufe, Studierende an Hochschulen und Akademien in NRW sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Kultur- und Kreativwirtschaft im Bereich Design, Kunst, Manufaktur, Medien oder Musik. Angesprochen sind junge Kreative und Existenzgründer, die noch nicht lange am Markt agieren (ca. fünf Jahre). Eine Teilnahme als Künstlergruppe ist möglich.
Jeder Teilnehmer kann bis zu drei verschiedene Produktvorschläge einreichen.

 

Wie erfolgt die Teilnahme?

Die Teilnahme am Wettbewerb erfolgt ausschließlich online über www.ruhrdiamant.de. Hierzu sind die eingestellten Teilnahmeformulare zu nutzen. Die Produktbeschreibung in Kurz- und Langversion ist vollständig auszufüllen. Aussagefähige Ton-, Film- und Bilddateien sind anzufügen. Originale sind nur nach Aufforderung einzureichen.

 

Einsendeschluss ist am 10. Juni 2008, 12:00 Uhr.

Original-Produkte sind (nur nach Aufforderung) bis zum 18.06.2008 nachzureichen. Eine persönliche Abgabe und Abholung der Produkte bei der

Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung (G.I.B.)
Stichwort RuhrDiamant
Im Blankenfeld 4, 46238 Bottrop

ist möglich. Die Kosten für die etwaige Zu- und Rücksendung der Original-Produkte trägt der Teilnehmer. Für das Abhandenkommen oder für Beschädigungen von Objekten übernimmt die G.I.B. keine Haftung.

 

Wie ist der Zeitplan des Wettbewerbs?

Die Produktbeschreibungen können ab sofort bis spätestens 10. Juni 2008, 12:00 Uhr mit den geforderten Unterlagen und unter Nutzung des Teilnahmeformulars eingereicht werden.
Produkte, die nach Aufforderung als Original für die Jurysitzung vorliegen sollen, müssen bis zum 18. Juni 2008 eingegangen sein. (Posteingangsstempel bzw. bis 16:30 Uhr bei persönlicher Lieferung an die G.I.B.).
Die Jurysitzung findet am 20. Juni 2008 statt.
Die Gewinner werden bis zum 23. Juni 2008 benachrichtigt. Die Prämierung findet am 24.Juni statt.

 

Was ist zu gewinnen?

Die Gewinner des Wettbewerbs erhalten

  • eine Prämie: 3.000 Euro (1.Preis), 2.000 Euro (2.Preis), 1.000 Euro (3. Preis); die Prämierung erfolgt in jedem der fünf kreativen „Gewerke“, d. h es werden 15 Prämien insgesamt vergeben
  • eine kostenlose Präsentation der Gewinnerprodukte an vier Ankerpunkten der Route der Industriekultur sowie eine Online-Präsentation der Produkte auf verschiedenen Websites 
  • ein kostenloses Beratungs- und Coachingangebot schwerpunktmäßig zu Fragen der Kalkulation und des Marketings.

 

Welche Merkmale müssen die einzureichenden Produkte erfüllen?

Die Produkte sollen einen inhaltlichen Bezug zum Ruhrgebiet haben, sich durch Design-Qualität auszeichnen, im touristischen Marketing eingesetzt werden können und Verkaufspotential haben.
Die Produkte können aus den Bereichen Design, Kunst, Manufaktur, Medien oder Musik stammen. Sie sollen serienfähig oder für eine höhere Stückzahl geeignet sein, von der Dimension her mitnahmegeeignet sein und innerhalb der Maße 80x80 cm liegen. Der Erstellungspreis bzw. Abgabepreis an den Vertrieb sollte 40 Euro (zzgl. MwSt.) nicht überschreiten, um einen Verkaufspreis von maximal 80 Euro (zzgl. MwSt.) zu gewährleisten.

 

Wie erfolgt die Produktauswahl durch die Jury?

Die eingereichten Produkte werden von einer unabhängigen Jury nach den Kriterien Idee/Originalität, Designqualität, Vertriebspotential und Preis bewertet. Die Jurysitzungen finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Eine Begründung zu nicht ausgewählten Produkten wird nicht gegeben.

Zur Jury gehören:

  • Dr. Dieter Nellen (Geschäftsführer der RTG Ruhrgebiet Tourismus GmbH & Co. KG, Essen)
  • Dipl. Des. Constanze Unger (Handwerkskammer Münster, Bildungszentrum)
  • Tilmann Neinhaus (Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer im mittleren Ruhrgebiet zu Bochum)
  • Dr. Ludger Claßen, Klartext Verlag Essen, Geschäftsführer

 

Wie werden Urheberrechte und Rechte am eigenen Produkt geregelt?

Mit der Teilnahme am Wettbewerb und der Absendung der Produktvorschläge erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an. Er versichert hierdurch auch, dass er alleiniger Urheber der zum Wettbewerb eingereichten Produkte ist, dass er über die Arbeiten und die daran bestehenden Nutzungsrechte frei verfügen darf und dass die Produkte frei sind von Rechten Dritter. Die Teilnehmer haben außerdem dafür einzustehen, dass abgebildete Personen oder die Inhaber der Rechte an abgebildeten Werken der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Urheber von Bildern, aus denen die zum Wettbewerb eingereichten Arbeiten durch eine Bearbeitung oder Umgestaltung entstanden sind, die Einwilligung zur Veröffentlichung und Verwertung der Bilder – einschließlich der publizistischen Auswertung im Rahmen dieses Wettbewerbs – in nachweisbarer Form erteilt haben.