Teilnahmebedingungen
1.Teilnahmevoraussetzungen
Der Wettbewerb richtet sich an Produzenten im Bereich Design, Kunst, Manufaktur, Medien oder Musik in Nordrhein-Westfalen. Angesprochen sind junge Kreative und Existenzgründer, die noch nicht lange am Markt agieren (ca. fünf Jahre). Sie können Produkte einreichen, die inhaltlichen Bezug zum Ruhrgebiet haben, die neue Ruhrgebietsvision als Kreativstandort vermitteln, sich durch Design-Qualität auszeichnen, im touristischen Marketing eingesetzt werden können und Verkaufspotential haben. Die Produkte sollen an ausgewählten Ankerpunkten der Route der Industriekultur präsentiert werden.
Die Produkte sollen serienfähig oder für eine höhere Stückzahl geeignet sein. Die Vorschläge müssen über das Internet mit aussagefähigem Bildmaterial an die G.I.B. Bottrop übersandt werden.
Sie sollen von der Dimension her mitnahmegeeignet sein und die Maße 80x80 cm nicht überschreiten.
Der Erstellungspreis bzw. Abgabepreis an den Vertrieb sollte 40 Euro (zzgl. MWSt) nicht überschreiten, um einen Verkaufspreis von maximal 80 Euro (zzgl. MWSt)zu gewährleisten.
Die Teilnahme am Wettbewerb erfolgt ausschließlich online über
www.kreativwirtschaft.nrw.de
und
www.ruhrdiamant.de
.
Hierzu sind die die unter dem Stichwort „RuhrDiamant“ eingestellten Teilnahmeformulare zu nutzen. Die Produktbeschreibung in Kurz- und Langversion ist vollständig auszufüllen. Aussagefähige Ton-, Film- und Bilddateien sind anzufügen.
Die Einreichungsfrist für den Online-Wettbewerb endet am 10.06.2008 um 12.00 Uhr (Ausschlussfrist). Jeder Teilnehmer kann bis zu drei verschiedene Produktvorschläge einreichen.
2. Zusendung und Haftung
Die in die nähere Wahl kommenden Produkte müssen nach Aufforderung zusätzlich im Original bis 18.6.2008 eingereicht werden. Die Kosten für die Zu- und Rücksendung der Original-Produkte trägt der Teilnehmer. Eine persönliche Abgabe der Produkte bei der
Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung (G.I.B.)
Stichwort RuhrDiamant
Im Blankenfeld 4
46238 Bottrop
ist möglich. Für das Abhandenkommen oder Beschädigungen von Objekten übernimmt die G.I.B. keine Haftung.
3. Urheberrecht und Rechte am eigenen Produkt
Mit der Teilnahme am Wettbewerb und der Absendung der Produktvorschläge erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an. Er versichert hierdurch auch, dass er alleiniger Urheber der zum Wettbewerb eingereichten Produkte ist, dass er über die Arbeiten und die daran bestehenden Nutzungsrechte frei verfügen darf und dass die Produkte frei sind von Rechten Dritter. Die Teilnehmer haben außerdem dafür einzustehen, dass abgebildete Personen oder die Inhaber der Rechte an abgebildeten Werken der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Urheber von Bildern, aus denen die zum Wettbewerb eingereichten Arbeiten durch eine Bearbeitung oder Umgestaltung entstanden sind, die Einwilligung zur Veröffentlichung und Verwertung der Bilder – einschließlich der publizistischen Auswertung im Rahmen dieses Wettbewerbs – in nachweisbarer Form erteilt haben.
4. Jurierung
Die eingereichten Produkte werden von einer unabhängigen Jury nach den Kriterien Idee/Originalität, Designqualität, Vertriebspotential und Preis bewertet. Die Jurysitzungen finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Eine Begründung zu nicht ausgewählten Produkten wird nicht gegeben.
5. Präsentation der Produkte
Die von der Jury ausgewählten Produkte werden ab 30. Juni 2008 an vier Ankerpunkten der Route der Industriekultur ausgestellt. Dementsprechend müssen die Produkte ab diesem Zeitpunkt in vierfacher Ausfertigung vorliegen.
6. Anerkennung der Teilnahmebedingungen
Mit der Teilnahme am Wettbewerb und der Absendung der Produktvorschläge erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an. Er erklärt sich bereit, an der den Wettbewerb begleitenden Öffentlichkeitsarbeit mitzuwirken.
Veranstalter des Wettbewerbs ist das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordhrein-Westfalen in Kooperation mit der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH (G.I.B.) in Bottrop.